In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer gemäß § 22SGB VII einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten keine leitenden Angestellten, Vorgesetzte oder Meister als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Die Stellung des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt und wird neben der Haupttätigkeit ausgeführt.
Die Sicherheitsbeauftragen unterstützen den Unternehmer bei seinen Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus wirken sie bei Unterweisungen mit und regen die Mitarbeiter zu einem sicheren und gesundheitsgerechten Verhalten an.
Wir bieten dieses Jahr zwei standortübergreifende Terminoptionen für "Der Sicherheitsbeauftragte, Grundseminar
nach SGB VII" an. Das 1-tägige Seminar findet online über Microsoft Teams statt.
ZIELGRUPPE
Alle Mitarbeiter:innen, die in ihrem Standort zum Sicherheitsbeauftragten schon bestellt sind oder es werden.
Es empfiehlt es sich, dass Sicherheitsbeauftragte alle drei bis fünf Jahre die Fortbildung absolvieren, um auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.
SEMINARINHALTE
➢ Rechtliche Grundlagen
➢ Grundlagen der Arbeitssicherheit
➢ Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
➢ Betriebsanweisung
➢ Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten
➢ Meldung und Beseitigung von Gefahrenstellen
➢ Beteiligung und Motivation von Kollegen
➢ Unterweisungen
ORT UND SEMINARZEITEN
Das 1-tägige Seminar findet online über Microsoft Teams statt.
Terminoption I
Freitag, 3. Juli 2026 von 09:00 - 17:00 Uhr
Einwahllink folgt nach Anmeldeschluss.
ANMELDESCHLUSS
Terminoption I: Bis zum 29. Juni 2026
Mindestteilnehmerzahl: 8 | Maximale Teilnehmerzahl: 12
AniCura Deutschland Holding behält sich vor, den Kurs direkt nach Ablauf der Anmeldefrist abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
KOSTEN & STORNIERUNG
Kosten: Die Kursgebühr inkl. Kursmaterialien wird für AniCura-Mitarbeiter bei erfolgter Teilnahme von AniCura Germany Holding GmbH übernommen.
Stornierung: Wenn du doch nicht teilnehmen kannst, bitten wir um Stornierung.
Bei Stornierung behält AniCura Germany Holding sich vor, dir eine Gebühr in Rechnung zu stellen:
- bis 3 Wochen vor dem Kurs: 0€
- ab 3 Wochen vor dem Kurs: 70€ (50% der Kursgebühr).
- ab 2 Wochen vor dem Kurs sowie bei No-Shows: 140€ (100% der Kursgebühr).